
Kosten
Erstberatung
Die Abrechnung der Erstberatung in arbeits- und zivilechtlichen Mandaten erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kanzlei berechnet für eine Erstberatung zwischen 90 und 180 Euro.
Verfahrenskosten nach dem RVG
In dem Erstgespräch werden die Kosten für das weitere Verfahren besprochen, sodass Sie bereits vor Beginn des Verfahrens das mögliche Kostenrisiko im Blick haben. Die Anwaltskosten ergeben sich in gerichtlichen Verfahren in der Regel aus dem RVG.
Honorarvereinbarung
Für Beratungsmandate, für den Entwurf von zivilrechtlichen Verträgen oder Testamenten und bei ähnlichen außergerichtlichen Tätigkeiten wird in aller Regel eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, wobei die Stundensätze der Kanzlei je nach Auftrag variieren. Sie bewegen sich zwischen 95 und 250 Euro.
Rechtsschutzversicherung
Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt die Kanzlei für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mehr als 90 Prozent der deutschen Rechtsschutzversicherungen übernehmen mittlerweile die Kosten für ein Mediationsverfahren.
Besonderheit im Sozialrecht
In sozialrechtrechtlichen Angelegenheiten um ALG II (Hartz IV) werden Sie im Rahmen von Beratungshilfe beraten. Das heißt, dass der eingelegte Widerspruch Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro kostet. Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein erhalten haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir rufen Sie umgehend zurück und ich bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.